Sonntag, 29. Januar 2017

1843: Bettina von Arnim



Ein Besuch bei Bettina von Arnim, deren Wohnung auch regelmäßig für Treffen und Gespräche offenstand, verlief so ganz nach Theodors Geschmack. Studenten gingen bei Bettina ein und aus. Die Schwester von Achim von Arnim, Witwe von Clemens Brentano und Mutter von sechs Kindern, hatte wegen ihres offenen Wesens und ihrer Gastfreundschaft sehr viele Sympathien in der Stadt. Ihr engagierter Einsatz für benachteiligte und verarmte Bevölkerungsgruppen war außergewöhnlich. Sie selbst war wirtschaftlich unabhängig und gehörte zur privilegierten Gruppe der Gesellschaft, war aber bereit zu geben, was sie nur konnte. Und sie nahm kein Blatt vor den Mund. Selbst dem preußischen König konnte sie die Wahrheit sagen und war mutig genug, ihre Kritik unter dem provokanten Titel Dies Buch gehört dem König zu veröffentlichen. In ihrer natürlichfrischen Art erfreute die Sechsundfünfzigjährige das junge Stürmerherz. Theodor Althaus war mächtig angetan von der quirligen Frau mit dem hessischen Dialekt. Wißt was? Geht bis neun Uhr spazieren, dann kommt wieder, da woll mer schwätze, so viel Ihr Lust habt. Nehmt’s nit übel, zitierte er sie im Brief an seine Mutter und schilderte, wie er zusammen mit seinem Freund eineinhalb Stunden später dann an ihrem Teetisch saß, ab und an die jüngste Tochter Gisela durch den Raum flog und die Hausherrin, ihr Versprechen einhaltend, nach Herzenslust bis weit nach Mitternacht mit den zwei Studenten schwätzte. Daß die Berliner Gesellschaft diese Frau verrückt nennt, ist kein Wunder, denn sie gehört zu den unbequemen Leuten, die die Wahrheit sagen, war sein Fazit im Brief an die Mutter.


aus: Theodor Althaus. Revolutionär in Deutschland

Montag, 9. Januar 2017

Hannover im Januar 1849: Grundrechte für Deutschland

Leineschloss in Hannover


Trotz Bedenken und Verzögerungstaktik des hannoverschen Ministeriums waren die Grundrechte des Deutschen Volkes mit Einführungsgesetz, datiert am 27. Dezember 1848 und unterschrieben vom Reichsverweser Erzherzog Johann sowie von den Reichsministern H. v. Gagern, v. Peucker, v. Beckerath, Duckwitz und R. Mohl, in Frankfurt verkündet worden. Die Bestimmungen in den acht Artikeln bildeten die Grundlage für das Zusammenleben im demokratischen Staatengebilde, vor allem die Freiheit der Person, Aufhebung der Standesunterschiede, Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse, des Glaubens, der Wissenschaft und Lehre, Versammlungsfreiheit und nicht zuletzt die Unabhängigkeit der Gerichte.
In den Druckereien der verschiedenen deutschen Länder, u.a.  bei J. G. Heyse in Bremen und bei Lehnhardt in Mainz, war der Gesetzestext in aufwändiger Gestaltung verlegt und in den Ländern verteilt worden. Die Abonnenten der Zeitung für Norddeutschland erhielten als Gratisbeilage ein schön gestaltetes Plakat mit Wappenvogel und Zierrahmen, gedruckt bei den Gebrüdern Jänecke. Dieses Schmuckstück wurde zu Hunderten in den Buchhandlungen verkauft und hing nun in Hannover an allen öffentlichen Orten aus. Auch in dem Café, in dem Althaus seit den Ermahnungen der Schwester jeden Abend nach Fertigstellung der Ausgabe für den nächsten Tag ein Ruhestündchen verbrachte, war es an der Wand angebracht. Mit Genugtuung stellte er fest, dass es ständig abgehängt und studiert wurde und von Hand zu Hand ging. Es war nun Sache der einzelnen Regierungen, das gesamtdeutsche Gesetzeswerk in den jeweiligen Ländern zu publizieren und umzusetzen.
Der 21. Januar 1849 war ein Sonntag. Nicht nur deshalb und wegen des strahlenden Winterwetters war er ein ganz besonderer Tag. Nach einem Aufruf Adolf Menschings vom Hannoveraner Volksverein, der nach dem März 1848 aus den wöchentlichen Versammlungen im Ballhof hervorgegangen war, sollte in der Stadt die Anerkennung der Grundrechte des deutschen Volkes gefeiert werden. Theodor berichtete seiner Schwester von dem herrlichen politischen Sonnenschein, den Hannover an dem Tage erlebte. Am liebsten hätte er ihr die helle Morgensonne mit dem Brief hinüber nach Detmold geschickt. Und noch viel lieber hätte er Elisabeth dabeigehabt, als er nachmittags losging auf den Marktplatz, wo sich Menschen aus allen Bevölkerungsgruppen versammelten, um für die offizielle Verkündung des Reichsgesetzes im Königreich Hannover zu demonstrieren. Er war auch dabei, als an die dreitausend Menschen vom Rathaus durch die Kramerstraße über den Holzmarkt zum Neustädter Markt zogen, wo die Grundrechte für das deutsche Volk öffentlich verlesen wurden.
Dieses eindrucksvolle Votum der hannoverschen Bevölkerung führte jedoch keineswegs dazu, dass die gesamtdeutschen Grundrechte von der Regierung des Königreichs Hannover anerkannt und publiziert wurden. Auch die Presse kämpfte für das Reichsgesetz, mit Ausnahme der Hannoverschen Zeitung, die als Sprachrohr der Regierung galt. Innenminister Stüve selbst verfasste regelmäßig Artikel für dieses Organ. Er hielt nach wie vor an seinen Bedenken fest und wartete, wie in den Aktenstücken vom Dezember 1848 angekündigt, auf die Entscheidung der Ständemitglieder, deren Wahl in diesen kalten und schneereichen Januartagen in vollem Gange war.



Bildquelle: gemeinfrei in "Königreich Hannover":  https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6nigreich_Hannover
Das Leineschloss in Hannover war die Residenz der Könige von Hannover von 1837 bis 1866. 

Mittwoch, 4. Januar 2017

1849: "Zeitung für Norddeutschland"



Am 1. Januar 1849 erschien die erste Ausgabe der Zeitung für Norddeutschland. Ihren Lesern stellte sie sich als überregionales demokratisches Blatt vor. Der erste Leitartikel bekam die Überschrift Am Jahreswechsel. In gewohnt glänzenden Formulierungen gab der leitende Redakteur einen Rückblick  auf die revolutionären Entwicklungen des Jahres 1848. Alle Geister der alten Ordnung seien in Bewegung gebracht worden, jedoch in eine rastlose Bewegung. Ungeahnt heftige Ereignisse und überstürzte Aktionen hätten den Blick auf das große Ganze des Vaterlandes mitunter aus den Augen verlieren lassen. Er erinnerte daran, dass trotz bitterer Niederlagen in Frankfurt die Grundrechte als Reichsgesetz verkündet worden waren. Das große politische Ziel des neuen Jahres müsse nun die Vollendung der gesetzlichen Voraussetzungen für ein einheitliches Deutschland als Nation sein, und zwar in Form eines Bundesstaates, in dem es nur ein Kriegsministerium, nur ein Ministerium des Auswärtigen und nur eine Gewalt an der Spitze gebe. Nur dann sei Deutschland Garant für europäische Freiheit und Gerechtigkeit. Und nur die souveräne Nationalversammlung habe die Vollmacht, dieses Deutschland zu schaffen.
Welche Schwierigkeiten der Verwirklichung eines deutschen Bundesstaates entgegenstanden, bestimmten in den folgenden ersten Januartagen die Leitthemen. Am 4. Januar 1849 in Preußen und Deutschland beschäftigte Althaus die Frage, welche Einzelstaaten überhaupt ohne Wenn und Aber dazugehörten. Was war mit Schleswig und was vor allem mit dem Vielvölkerstaat Österreich, dem es schon nicht gelang, intern die Zugehörigkeiten der einzelnen Stämme zu klären? In der Nationalversammlung und in der Bevölkerung bildeten sich zwei Lager, das der großdeutschen Lösung mit Österreich, wie immer das aussehen könnte, und das der kleindeutschen Lösung unter der Führung von Preußen mit der Option eines späteren Beitritts von Österreich. Und wie würde selbst nach endgültiger Klärung der Zugehörigkeitsfrage die Umsetzung der Reichsverfassung und demokratischer Strukturen in den Einzelstaaten aussehen, angesichts der Tatsache, dass die monarchischen Regierungen Stück für Stück verlorenes Terrain zurückeroberten und dass der Zentralgewalt die Mittel fehlten? Notwendig sei ein allgegenwärtiger Aufschwung des demokratischen Geistes und der patriotischen Gefühle der Männer der ersten Stunde von Hallgarten und Heidelberg. Im Zusammenhang mit den monarchisch partikulären Eskapaden Preußens meinte Althaus: Trotz alles Sträubens und Hinzögerns wird Preußen  s o  in Deutschland aufgehen  m ü s s e n, wie  D e u t s c h l a n d  es will, und  n i c h t,  wie die Dynastie es sich vielleicht einbildet.
Und wie sah es mit der Anerkennung und Umsetzung der Reichsgesetze im Königreich Hannover aus? Machte doch das Ministerium Stüve-Bennigsen keine Anstalten, sie zu publizieren, im Gegenteil. Bereits im Vorfeld der Verkündung des Reichsgesetzes über die Grundrechte des deutschen Volkes hatte das hannoversche Ministerium gegen eine Publizierung agiert. In zwei Schreiben nach Frankfurt wurden Bedenken formeller und juristischer Art dargelegt, und zwar am 4. November und am 17. Dezember 1848 an hannoversche Bevollmächtigte bei der provisorischen Zentralgewalt. Mit dieser Verzögerungstaktik beschäftigte sich Althaus in vier Leitartikeln, erschienen in der Zeit vom 6. bis zum 12. Januar 1849. Er machte keinen Hehl daraus, dass er das Ministerium als Hemmschuh für die nationale Sache betrachtete. Diese Betrachtung basierte im Wesentlichen auf den zwei Ministerschreiben, Aktenstücke genannt. In diesen wurden formelle und rechtliche Bedenken gegen eine Publizierung der Reichsverfassung geäußert. Das hannoversche Ministerium gab an, vor der Verkündung von Reichsgesetzen sei ein Votum der Stände einzuholen. Außerdem sei sie vom juristischen Standpunkt aus bedenklich, man benötige das Protokoll eines Bundesbeschlusses vom 10. Juli 1848, das man in Hannover jedoch nie erhalten habe. Als dritter Grund wurde das mögliche Ausscheren Österreichs aus dem zu gründenden Staatswesen angeführt und somit eine möglichen Verzerrung der Mehrheitsentscheidung im Nachhinein. Alle Argumentationsansätze hielt Althaus für verlogen und nur um der Verzögerung der gemeinsamen Sache willen angebracht, was er in heftigen Wortattacken in den vier Artikeln zu Hannover und Deutschland darlegte. Schon mit der Formulierung der Titelzeile nannte er in der Ausgabe am 12. Januar 1849 die Dinge beim Namen: Die ministerielle Ehrlichkeit und das große Hinderniß der deutschen Einheit.